Beitragseinreichung
Checkliste für Beitragseinreichungen
Als Teil des Einreichungsverfahren werden die Autor/innen gebeten, anhand der Checkliste für Beiträge die Übereinstimmung ihres Beitrags Punkt für Punkt mit den angegebenen Vorgaben abzugleichen. Beiträge können an Autor/innen, die die Richtlinien nicht befolgen, zurückgegeben werden.-
Wissenschaftliche Standards & Nutzung von KI:
Die Redaktion der ZVStrR verpflichtet sich zur Einhaltung anerkannter wissenschaftlicher
Standards, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Nachvollziehbarkeit und korrekter Zitierweise.
Sämtliche eingereichte Beiträge müssen eigenständig von den Autor:innen verfasst worden
sein, die auch die volle Verantwortung für Inhalt, Argumentation und wissenschaftliche
Qualität übernehmen. Der Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen ist nur zur Recherche und
zur sprachlichen Überarbeitung von Texten zulässig. Im Übrigen richtet sich die ZVStrR nach
den COPE Guidelines, auf die auch Autorinnen und Gutachter verwiesen werden (https://publicationethics.
org/guidance). Die Ausarbeitung einer KI-Policy wird erarbeitet. - Der Beitrag ist bisher unveröffentlicht und wurde auch keiner anderen Zeitschrift vorgelegt (andernfalls ist eine Erklärung in "Kommentare für die Redaktion" beigefügt).
- Der Text folgt den stilistischen und bibliografischen Vorgaben in Richtlinien für Autor/innen , die unter "Über uns" zu finden sind.
-
Umfang: Die ZVStR soll kein Forum für ausufernde Langtexte sein, vielmehr sollen prägnante, gut les-
bare und zugleich wissenschaftlich anspruchsvolle Beiträge veröffentlicht werden. Gerade im
Modell der rolling publication erscheint dies sinnvoll, weil kompaktere Texte regelmäßig
schneller bearbeitet, ggf. begutachtet und veröffentlicht werden können. Im Hinblick auf den
Umfang der eingereichten Texte wird mit einer Regelgröße und einer Öffnung für begründete
Ausnahmefälle gearbeitet.
Umfang der Rubriken
Beiträge: in der Regel bis zu 45.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fußnoten und
Abstract (ca. 15 Manuskriptseiten). Für Beiträge wird zusätzlich die Nennung von 4-6
Keywords verlangt, was die thematische Einordnung, die Auffindbarkeit der Texte und die
Qualität der Metadaten verbessert.
Kommentare, Aktuelles & Urteilsanmerkungen: in der Regel bis zu 15.000 Zeichen ein-
schließlich Leerzeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 5 Manuskriptseiten).
Rezensionen & Tagungsberichte: in der Regel bis zu 10.000 Zeichen einschließlich Leer-
zeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 3,5 Manuskriptseiten) -
Sprache:
Die Redaktion der ZVStrR legt Wert auf eine inklusive und diskriminierungssensible Sprache.
Autor:innen und Gutachter:innen werden gebeten, Personenbezeichnungen möglichst geschlechtergerecht
zu formulieren und diskriminierende oder stereotype Darstellungen zu vermeiden.
Sprache soll respektvoll, präzise und den wissenschaftlichen Standards entsprechend
verwendet werden.
Beiträge
In der Rubrik „Beiträge“ werden längere Abhandlungen veröffentlicht, die sich grundlegend
mit einem bestimmten völkerstrafrechtlichen Thema befassen. Die Texte werden in Rahmen
eines double-blind peer-review Verfahrens von einer:m Gutachter:in geprüft. Hierdurch
wird die inhaltliche Qualität der Texte sichergestellt.
Umfang der Rubrik: In der Regel bis zu 45.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 15 Manuskriptseiten). Für Beiträge wird zusätzlich die Nennung von 4-6
Keywords verlangt, was die thematische Einordnung, die Auffindbarkeit der Texte und die
Qualität der Metadaten verbessert.
Aktuelles & Kommentare
In der Rubrik „Aktuelles & Kommentare“ werden eher kürzere Texte veröffentlicht, zu aktuellen
Ereignissen und/oder kriminalpolitischen Fragestellungen. Bei diesen Texten findet
eine redaktionelle Bearbeitung und ein redaktionsinternes, jedoch kein Peer-Review-Verfahren
statt. Dies gewährleistet eine Qualitätssicherung bei gleichzeitig zeitnaher Publikation.
Umfang der Rubrik Aktuelles & Kommentare: In der Regel bis zu 15.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 5 Manuskriptseiten).
Urteilsanmerkungen
Die Rubrik „Urteilsanmerkungen“ ist für die Besprechung von Entscheidungen aus der völkerstrafrechtlichen
Praxis vorgesehen, sei es von nationalen Gerichten oder Strafverfolgungsbehörden
oder internationalen Gerichten und Akteuren.
Umfang der Rubrik Urteilsanmerkungen: In der Regel bis zu 15.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 5 Manuskriptseiten).
Besprechungen
Die Rubrik „Besprechungen“ erfasst klassische Rezensionen von wissenschaftlichen Monographien
und Sammelbänden zu völkerstrafrechtlichen Themen, geht aber auch darüber hinaus
und soll auch die Besprechung von nicht-wissenschaftlichen Werken (Biographien, Romane,
Filme, Serien, ggf. Ausstellungen etc.) mit völkerstrafrechtlichem Bezug beinhalten.
Umfang der Rubrik Besprechungen: In der Regel bis zu 10.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 3,5 Manuskriptseiten)
Tagungsberichte
In der Rubrik „Tagungsberichte“ kann von wissenschaftlichen Veranstaltungen zu völkerstrafrechtlichen
Themen im In- und Ausland berichtet werden.
Umfang der Rubrik Tagungsberichte: In der Regel bis zu 10.000 Zeichen einschließlich Leer-
zeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 3,5 Manuskriptseiten)
Sonstiges
Die Rubrik „Sonstiges“ lässt Raum für weitere, für eine rechtswissenschaftliche Zeitschrift
eher außergewöhnliche Formate, beispielsweise Gesprächsformate.
Copyright-Vermerk
Alle Beiträge erscheinen open access (CC BY 4.0) entsprechend internationaler Anforderungen an OA-Publikationen.
Schutz personenbezogener Daten
Namen und E-Mail-Adressen, die auf den Webseiten der Zeitschrift eingegeben werden, werden ausschließlich zu den angegebenen Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.