Beitragseinreichung

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Checkliste für Beitragseinreichungen

Als Teil des Einreichungsverfahren werden die Autor/innen gebeten, anhand der Checkliste für Beiträge die Übereinstimmung ihres Beitrags Punkt für Punkt mit den angegebenen Vorgaben abzugleichen. Beiträge können an Autor/innen, die die Richtlinien nicht befolgen, zurückgegeben werden.
  • Wissenschaftliche Standards & KI: Der Beitrag wurde eigenständig verfasst; die Autor:innen tragen die volle Verantwortung für Inhalt, Argumentation und wissenschaftliche Qualität. KI-gestützte Werkzeuge sind nur zur Recherche und sprachlichen Überarbeitung zulässig. Im Übrigen gelten die COPE-Guidelines.

    Richtlinien zum Einsatz Künstlicher Intelligenz
    Zeitschrift für Völkerstrafrecht


    Stand: Mai 2026

    Präambel


    Wir erkennen an, dass KI-gestützte Werkzeuge die wissenschaftliche Arbeit zunehmend prägen und wertvolle Unterstützung bei Recherche, Formulierung und Analyse bieten können. Zugleich sind Integrität, Transparenz und menschliche Verantwortung für die publizierten Inhalte unverzichtbare Grundlagen des wissenschaftlichen Diskurses.
    Diese Richtlinien gelten für alle Einreichungen, Begutachtungen und redaktionellen Tätigkeiten im Rahmen der Zeitschrift.
    1. Grundsätze
    1. KI-Systeme (einschließlich großer Sprachmodelle wie ChatGPT, Claude, Gemini u. Ä.) können nicht als Autorinnen oder Autoren genannt werden. Urheberschaft setzt intellektuelle Verantwortung, Rechenschaftspflicht und die Fähigkeit voraus, für die Integrität des Werkes einzustehen – Eigenschaften, die KI-Systeme nicht erfüllen.
    2. Die Autorinnen und Autoren tragen uneingeschränkte Verantwortung für alle Inhalte ihres Beitrags, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang KI-Werkzeuge eingesetzt wurden. Dies schließt die Pflicht zur Überprüfung der sachlichen Richtigkeit, Originalität und wissenschaftlichen Qualität aller KI-generierten Inhalte ein.
    3. Der Einsatz von KI ersetzt nicht die eigenständige rechtswissenschaftliche Analyse, Argumentation und Schlussfolgerung.
    2. Keine Offenlegungspflicht (assistiver KI-Einsatz)
    Der Einsatz von KI-Werkzeugen zur technischen Unterstützung des eigenen Textes erfordert keine gesonderte Offenlegung. Darunter fallen insbesondere:
    • Korrektur von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung;
    • Verbesserung von Sprachfluss, Ton und stilistischer Konsistenz des eigenen Textes;
    • Formatierungshilfen (z. B. Zitierformatierung, Literaturverzeichnis-Formatierung);
    • Übersetzung einzelner Begriffe oder kurzer Passagen zur Überprüfung der eigenen Formulierung;
    • Nutzung von Rechtschreibprüfprogrammen oder einfachen Texthilfewerkzeugen.
    Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der intellektuelle Gehalt – Fragestellung, Argumentation, Schlussfolgerungen – originär von den Autorinnen und Autoren stammt.
    3. Offenlegungspflicht (generativer KI-Einsatz)
    Der Einsatz von KI-Werkzeugen, der über assistive Korrekturen hinausgeht und substanziell in die Erstellung, Analyse oder Darstellung von Inhalten einfließt, ist transparent offenzulegen. Offenlegungspflichtig sind insbesondere folgende Verwendungen:
    • Erstellung oder wesentliche Überarbeitung von Textabschnitten (z. B. Einleitung, Analyse, Fazit) durch KI;
    • Unterstützung bei der Literaturrecherche oder Zusammenfassung von Quellen durch KI;
    • Erstellung von Grafiken, Tabellen oder Visualisierungen mit Hilfe von KI-Werkzeugen;
    • KI-gestützte Analyse von Rechtstexten, Urteilen oder Dokumenten (z. B. Transkripten internationaler Straftribunale);
    • Erstellung oder Prüfung von Code oder Datenbankabfragen durch KI, die für die Forschung eingesetzt werden;
    • Übersetzung ganzer Abschnitte oder zentraler Quellen durch KI;
    • Zusammenstellung, Ergänzung oder Prüfung von Literaturangaben durch KI.
    3.1 Form der Offenlegung
    Die Offenlegung erfolgt in einem gesonderten Abschnitt des Manuskripts, der nach den Danksagungen und vor dem Literaturverzeichnis einzufügen ist und die Überschrift "Einsatz von KI-Werkzeugen" oder "Hinweis zum KI-Einsatz" trägt. Die Erklärung soll folgende Angaben enthalten:
    • Bezeichnung und Version des verwendeten KI-Systems (z. B. „ChatGPT 4o“, „Claude 3.7 Sonnet“);
    • Zweck und Umfang der Nutzung (z. B. „zur Überarbeitung der Zusammenfassung“, „zur Recherche von Sekundärliteratur"“;
    • Angabe, dass alle KI-generierten Inhalte von den Autorinnen und Autoren überprüft und verantwortet werden.
    Beispiel: „Für die Erstellung dieser Arbeit wurde Claude 3.7 Sonnet (Anthropic, 2025) zur Überarbeitung der deutschen Sprachfassung des Abstracts sowie zur Unterstützung bei der Recherche englischsprachiger Sekundärliteratur verwendet. Alle Inhalte wurden von den Autorinnen eigenständig geprüft und verantwortet. Quellenangaben wurden anhand der Originaldokumente verifiziert.“
    4. Unzulässige Verwendungen
    Folgende Verwendungen sind unzulässig und können zur Ablehnung oder zum Rückzug eines Beitrags führen:
    • Vollständige oder überwiegende Erstellung des Manuskripts durch KI ohne eigenständige wissenschaftliche Leistung der Autorinnen und Autoren;
    • Erzeugung oder Verfälschung von Daten, Fallzahlen, Statistiken oder Belegen durch KI;
    • Erfindung, Verfälschung oder fehlerhafte Zuordnung von Quellenangaben und Zitaten (sog. „Halluzinationen“ von KI-Systemen sind zu erkennen und zu korrigieren);
    • Nutzung von KI zur inhaltlichen Analyse unveröffentlichter Manuskripte im Rahmen der Begutachtung (Verstoß gegen die Vertraulichkeit des Peer-Review-Verfahrens);
    • Erstellung von Entscheidungsschreiben, Gutachten oder redaktionellen Einschätzungen durch KI seitens der Herausgeberinnen und Herausgeber;
    • KI-generierte Abbildungen, die als originäre Forschungsvisualisierungen ausgegeben werden, ohne dies kenntlich zu machen;
    • Nutzung von KI zur Verschleierung von Plagiaten oder zur Umgehung von Eigenständigkeitspflichten.
    5. Begutachtungsverfahren (Peer Review)
    Gutachterinnen und Gutachter sind gehalten:
    • eingereichte Manuskripte als vertrauliche Dokumente zu behandeln und nicht in KI-Systeme einzuspeisen;
    • ihre Gutachten eigenständig zu verfassen und KI-Werkzeuge allenfalls zur sprachlichen Verbesserung des eigenen Gutachtentextes zu nutzen, nicht jedoch zur inhaltlichen Beurteilung des Manuskripts;
    • einen etwaigen KI-Einsatz (über reine Sprachkorrektur hinaus) gegenüber der Redaktion offenzulegen.
    Gutachten, die erkennbar durch KI-Systeme inhaltlich erstellt wurden, werden nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen. Gutachterinnen und Gutachter, die in dieser Weise gegen die Richtlinien verstoßen, werden künftig nicht mehr eingeladen.
    6. Redaktion und Herausgeberschaft
    Mitglieder des Herausgeberkreises und der Redaktion dürfen KI-Werkzeuge zur internen Textunterstützung (z. B. Sprachkorrektur von Kommunikation) nutzen, jedoch nicht zur:
    • inhaltlichen Bewertung eingereichter Manuskripte;
    • Erstellung von Ablehnungs- oder Annahmeschreiben im Namen der Redaktion;
    • Analyse oder Zusammenfassung unveröffentlichter Einreichungen.
    7. Verstöße und Konsequenzen
    Verstöße gegen diese Richtlinien – insbesondere das Verschweigen eines offenlegungspflichtigen KI-Einsatzes – werden als wissenschaftliches Fehlverhalten behandelt. Die Redaktion behält sich vor:
    • eingereichte Beiträge jederzeit im Begutachtungsverfahren abzulehnen;
    • bereits veröffentlichte Beiträge einem Nachprüfungsverfahren in Anlehnung an die COPE-Leitlinien zu unterziehen;
    • bei hinreichendem Verdacht auf schwerwiegendes Fehlverhalten einen Rückzug des Beitrags vorzunehmen und die zugehörigen Institutionen zu informieren.
    Verdachtsmomente auf unzulässigen oder nicht offengelegten KI-Einsatz können der Redaktion vertraulich mitgeteilt werden.
    8. Fortlaufende Überprüfung dieser Richtlinien
    Die Entwicklung von KI-Technologien schreitet rasch voran. Diese Richtlinien werden regelmäßig – mindestens jährlich – überprüft und bei Bedarf angepasst. Maßgebliche Entwicklungen im Bereich der Publikationsethik (insbesondere durch COPE, STM Association sowie die Policies führender Verlage) werden dabei berücksichtigt. Aktualisierungen werden auf der Website der Zeitschrift veröffentlicht und in der jeweils ersten Ausgabe des Jahres bekannt gemacht.


  • Unveröffentlicht: Der Beitrag ist bisher unveröffentlicht und wurde keiner anderen Zeitschrift vorgelegt (andernfalls liegt eine Erklärung unter „Kommentare für die Redaktion" bei).
  • Formvorgaben: Der Text folgt den stilistischen und bibliografischen Vorgaben der Richtlinien für Autor/innen (zu finden unter „Über die Zeitschrift").
  • Die Zeitschrift für Völkerstrafrecht versteht sich als Forum für prägnante, gut lesbare und zugleich wissenschaftlich anspruchsvolle Beiträge. Die angegebenen Umfänge sind als Regelgrößen zu verstehen; in begründeten Ausnahmefällen können nach Rücksprache mit der Redaktion auch längere Texte berücksichtigt werden.
    Umfang:
    • Beiträge: in der Regel bis zu 45.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 15 Manuskriptseiten). Zusätzlich: Nennung von 4-6 Keywords.
    • Kommentare, Aktuelles & Urteilsanmerkungen: in der Regel bis zu 15.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 5 Manuskriptseiten).
    • Rezensionen & Tagungsberichte: in der Regel bis zu 10.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 3,5 Manuskriptseiten)
  • Sprache: Die ZVStR legt Wert auf inklusive, diskriminierungssensible Sprache: Personenbezeichnungen möglichst geschlechtergerecht formulieren, stereotype Darstellungen vermeiden, respektvoll und präzise schreiben.

Beiträge (peer-reviewed)

In der Rubrik „Beiträge“ werden längere Abhandlungen veröffentlicht, die sich grundlegend mit einem bestimmten völkerstrafrechtlichen Thema befassen. Die Texte werden im Rahmen eines double-blind peer-review Verfahrens von einer:m Gutachter:in geprüft.

Umfang der Rubrik: In der Regel bis zu 45.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 15 Manuskriptseiten). Zusätzlich: Nennung von 4-6 Keywords.

Aktuelles & Kommentare

In der Rubrik „Aktuelles & Kommentare“ finden kürzere Texte zu aktuellen Entwicklungen, Ereignissen und kriminalpolitischen Fragestellungen im Völkerstrafrecht ihren Platz. Die Beiträge werden redaktionell bearbeitet und redaktionsintern geprüft, durchlaufen jedoch kein externes peer-review Verfahren.

Umfang der Rubrik Aktuelles & Kommentare: In der Regel bis zu 15.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 5 Manuskriptseiten).

Urteilsanmerkungen

Die Rubrik „Urteilsanmerkungen“ widmet sich der Besprechung und Einordnung von Entscheidungen aus der völkerstrafrechtlichen Praxis. Dies umfasst Urteile und Beschlüsse nationaler sowie internationaler Gerichte und anderer relevanter Akteure. Die Urteilsanmerkungen werden redaktionell bearbeitet und redaktionsintern geprüft.

Umfang der Rubrik Urteilsanmerkungen: In der Regel bis zu 15.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 5 Manuskriptseiten).

 

Besprechungen

Die Rubrik „Besprechungen“ geht über klassische Rezensionen wissenschaftlicher Monographien und Sammelbände hinaus. Neben der Besprechung wissenschaftlicher Werke zu völkerstrafrechtlichen Themen sind auch Rezensionen nicht-wissenschaftlicher Formate mit völkerstrafrechtlichem Bezug willkommen – etwa Biographien, Romane, Filme, Dokumentationen, Serien oder Ausstellungen.

Umfang der Rubrik Besprechungen: In der Regel bis zu 10.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 3,5 Manuskriptseiten)

Tagungsberichte

In der Rubrik „Tagungsberichte“ werden Berichte über wissenschaftliche Veranstaltungen zu völkerstrafrechtlichen Themen im In- und Ausland veröffentlicht.

Umfang der Rubrik Tagungsberichte: In der Regel bis zu 10.000 Zeichen einschließlich Leer-
zeichen, Fußnoten und Abstract (ca. 3,5 Manuskriptseiten)

Sonstiges

Die Rubrik „Sonstiges“ bietet Raum für innovative und experimentelle Formate, die über klassische rechtswissenschaftliche Textformen hinausgehen, beispielsweise Interviews, Gesprächsformate oder Essays.

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Namen und E-Mail-Adressen, die auf den Webseiten der Zeitschrift eingegeben werden, werden ausschließlich zu den angegebenen Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.